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Perspektive Sonderbleiberecht für Geflüchtete 11.05.21

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Goettingen, 11.05.2021, 17:53 Uhr
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Bleiberecht Duldung oder Ausweisung
Bleiberecht Duldung oder Ausweisung  Bild: Hier und jetzt endet leider meine Reise auf Pixabay aber / Pixabay

Goettingen [ENA] Wir kennen das Problem, das Deutschland seit 2015 ereilt hat. Dank Frau Merkels Einladungsphrase steht nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa in besonderem Maße unter Druck durch Personen, die aus allen Herren Länder, insbesondere Afrika, zu uns kommen, um letztlich ein Bleiberecht zu erhalten.

Die einen sind aufgrund von Verfolgungen und Bedrohungen in ihrem Heimatland berechtigt, die anderen wollen hier ein besseres Leben starten weil in der Heimat keine Arbeit, kein Geld, keine Perspektive für die Familie und sich selber ist, und es gibt auch welche die wollen hier mit gefälschten oder " verlorenen " Papieren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihrem kriminellen Machenschaften nachgehen.

Insbesondere Göttingen hat sich in den letzten Jahren als eine der Städte, die besonders aufnahmefreudig und flüchtlingsfreundlich sind, ausgezeichnet. Das bezeichnet nicht nur die Tatsache, sich zum „ Sicheren Hafen „ erklärt zu haben, sondern auch die Tatsache, als letztes Jahr Seehofer auch wegen Corona ein Aufnahmestopp verhängt hatte, sich unter anderem Göttingen bereit erklärt hatte, entgegen der Anordnung einfach Flüchtlinge aufzunehmen, man hätte die passenden Kapazitäten.

Nanu, passende Kapazitäten, aber offensichtlich keine passenden Behördenbesetzungen, auch die Anträge der Aufnahme, Prüfung, Duldungen usw. zeitnah zu bearbeiten. Und jetzt sind wir mittendrin im Thema. Gestern war von von der Stadt Göttingen ein Pressegespräch mit dem Thema: Wege ins Bleiberecht „ angesetzt. Im Bezug auf Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, die schon länger mit Duldung hier ansässig sind, länger heisst in diesem Fall erst einmal 6 Jahre oder länger. Und diesen hat sich jetzt der Flüchtlingsrat Hannover verschrieben. Die wollen jetzt erreichen, das möglichst viele von denen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

In einer bereits unterschriebenen Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Göttingen haben sie unter anderem dieses Ziel definiert. Ein Projekt, das lt. Stadt Göttingen vom Niedersächsischen Sozialministerium gefördert wird. Noch einmal genau definiert: Bei genannten Personenkreisen mit einer Duldung länger als 6 Jahre soll geprüft werden, ob und wie daraus ein Bleiberecht generiert werden kann. Anna Hoffmann und Sascha Schießl, die für den Flüchtlingsrat arbeiten, erklären: Es gäbe derzeit 667 geduldete Personen in Göttingen. Darunter finden sich 49 Fälle mit einer entsprechend langen Duldung, Einzelpersonen. Die längste Duldung sei länger als 10 Jahre. In Deutschland seien 423 Fälle bekannt mit entsprechend langer Duldung.

Diese 49 habe man sich sozusagen erst einmal rausgesucht, später werde man sich auch um Fälle kümmern, die nicht so lange geduldet sind. Diese werden dann angeschrieben ob Interesse besteht, an diesem Projekt teilzunehmen. Frage: Warum sollte jemand keiner Interesse haben, daran teilzunehmen und ein Bleiberecht zu bekommen ? Wurde nicht geklärt. Stattdessen erklärt Frau Hoffmann, die Nationalitäten seien quer Beet, allerdings mit Schwerpunkt Afrika. Das Projekt würde bis 31.12.2022 gehen.

Herr Schießl ergänzt, Göttingen wurde als zweite Projektstadt neben Hannover ausgewählt, weil bereits 2019 Gespräche mit der Stadt in dieser Richtung geführt worden sind, abgesehen davon gäbe es in Göttingen viele Abschiebefälle, daher hier der hohe Bedarf. Anmerkung: Das Wort „ hoch „ liegt wohl im Sinne des Betrachters, gerade in Göttingen ist der Widerstand gegen Abschiebungen besonders hoch und damit die Abschiebezahlen eher gering. Der Landkreis wäre in diesem Projekt derzeit nicht eingebunden, man würde das aber gerne tun wenn ein Bedarf an Gesprächen bestände.

Edgar Schu von der Göttinger Linke Ratsfraktion findet es schlecht, das seiner Ansicht nach nur 30 % das Bleiberecht erhalten und vom Projekt profitieren. Dem widerspricht Herr Schmetz, Erster Stadtrat der Stadt Göttingen, ausdrücklich und verweist auf die Hannoverquote mit 20 %. Frau Hoffmann erklärt nochmal ergänzend: Es gibt einen sogenannten Personenstatus wie bei der Ampel: Bei Personenstatus Rot besteht ein besonderes Ausweisungsinteresse, um diese Personen wird sich besonders gekümmert. Personen anderer Farben können dabei aufgrund von Änderungen weiter vorrücken.

Sie sieht durch einmalige Straffälligkeit keine Verwirkung des Rechtes, an diesem Projekt teilnehmen zu dürfen. Anmerkung: Es MUSS natürlich auf die Art der Straftat ankommen, ein Ladendiebstahl mag zu dieser Einschätzung kommen, schwere Straftaten in gar keinem Fall. Resümee dieses Pressegesprächs mit der Stadt Göttingen, dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, einigen Kommunalpolitikern/Ratsmitgliedern und Pressevertretern wie das Göttinger Tageblatt oder der NDR: Kritische Fragen oder Anmerkungen so gut wie keine. Scheinen ja alle gut zu finden.

Am heutigen Tage habe ich dann nochmals bei Herrn Schießl ein paar ungeklärte Nachfragen gestellt, insbesondere wollte ich wissen, warum eigentlich keiner in der Lage ist, innerhalb eines Jahres maximal endgültig eine Entscheidung herbeizuführen, ob abgeschoben wird oder Bleiberecht erteilt wird: Es lägen vielfältige Gründe vor: Arbeitsplatzänderungen, Abschiebehindernisse durch Heimatstaat, gesundheitliche Gründe, Kinder, Änderungen in der Gesetzeslage, um einige zu nennen. Ab und zu würden die Bearbeiter wechseln, die neues seien nicht „ so im Bilde „, die Gesetzeslage insbesondere des Aufenthaltsgesetzes würden laufend ergänzt und geändert, abgesehen davon seien die Hürden hoch.

Dazu kämen Ermessungsspielräume bei den Behörden, die zu einem späteren Zeitpunkt z.B. aufgrund von Änderungen dann anders genutzt werden als vorher. Daher würden Duldungen immer wieder verlängert und es gäbe eben diese langen Duldungen. Kann ich nicht nachvollziehen. Weil: Die Prüfung eines Antrags wird immer zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich entweder zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder zum Zeitpunkt der tatsächlichen Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden persönlichen Umstände zu machen. Entweder ist aus den Fakten ein Bleiberecht abzuleiten oder eine Ausweisung.

Eine Duldung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn zu dieser Zeit aktuelle Gründe dafür sprechen, das eine und andere nicht auszusprechen, weil z.B. zwar eine Abschiebung festgestellt wird, aber der Staat als „ Nicht sicher „ gilt und daher die Abschiebung nicht greift. Dann muß doch aber die Abschiebung greifen sobald der Status des Staates sich ändert. Das aber wird weder konsequent geprüft noch durchgeführt in regelmäßigen Abständen. Genauso ist es bei Krankheit, Schwangerschaft u.ä. Dann erfolgt ebenfalls keine Abschiebung, aber auch das sind kurzfristige Gründe.

Mein Eindruck ist zweierlei: Zum einen wird es nicht konsequent umgesetzt, selbst beschlossene Abschiebungen durchzuführen, die Zahlen sind ja bekannt das in Deutschland, rund die Hälfte aller rechtmäßigen Abschiebungen sind gescheitert aus diversen Gründen. Und ähnlich ist es auch bei den Duldungen. Es ist natürlich einfacher eine Duldung zu verlängern und damit den Schreibtisch frei zu haben als die immer länger werdende Aktenflut der liegenden Anträge + Neuanträge gründlich zu prüfen und endgültig zu entscheiden.

Egal in welche Richtung. Anders gäbe es keinen einzigen Grund, warum überhaupt eine Duldung länger als 6 Monate möglich ist, denn das Gesetz besagt: Wenige Tage oder einige Monate, in der Regel nicht länger als 6 Monate. Und das ist der Haken: Die Formulierung „ In der Regel „ oder „ Ermessungsspielraum „. Einladungsworte für Behörden, das Ganze dann abzuarbeiten, wenn akuter Bedarf besteht, eine Anweisung kommt oder Ärger wie eine Klage ins Haus steht. Ansonsten gäbe es nicht so viele Ausnahmen von der Regel. Meine Meinung, und die darf ich ja vertreten (noch).

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